Sachstandsbericht
1994:
Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung 2000.
Eigenverantwortung, Subsidiarität und Solidarität bei sich ändernden
Rahmenbedingungen,
Baden-Baden 1994
Ministerauftrag
Anfang Januar
1993 hat der Bundesminister für Gesundheit, Horst Seehofer, den
Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen
beauftragt, ein Sondergutachten über die Weiterentwicklung der sozialen
Krankenversicherung über das Jahr 2000 hinaus vorzulegen, in dem folgende
Fragen einer langfristigen Ausgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung
geprüft werden sollen.
Inwieweit
haben die demographische Entwicklung, Veränderungen der Morbidität
der Bevölkerung, der medizinische und der medizinisch-technische Fortschritt
Auswirkungen auf die Inanspruchnahme und das Angebot von Gesundheitsleistungen?
Wie beeinflussen diese Faktoren die Gesundheitsausgaben? Entsprechen die heutigen
Angebots- und Honorarstrukturen den gewandelten Rahmenbedingungen?
Sind bei
der solidarischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung aus weitgehend
von Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufzubringenden Pflichtbeiträgen angesichts
veränderter Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie sich
wandelnder Lebensgewohnheiten ethisch vertretbare medizinische Prioritäten
und Grenzen bei den Leistungen der Solidargemeinschaft erforderlich?
Inwieweit spiegelt das Lohn- und Arbeitseinkommen als Grundlage für
die Beitragsbemessung die Leistungsfähigkeit der Mitglieder der Solidargemeinschaft
wider? Inwieweit ist dabei auch mittelfristig noch von unterschiedlichen Voraussetzungen
in den alten und den neuen Bundesländern auszugehen?
Welche Leistungen
sind auch nach dem Jahr 2000 erforderliche Bestandteile der sozialen Krankenversicherung?
Erscheint bei bestimmten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung unter
Berücksichtigung der Grundsätze der Solidarität und der Subsidiarität
eine Absicherung aus gesundheits- und sozialpolitischer Sicht nicht mehr gerechtfertigt?
Lassen sich andere Leistungen benennen, die neu von den Krankenkassen übernommen
werden sollten?
Können bestimmte Gesundheitsleistungen und gesundheitliche Risiken
auf freiwilliger Basis in der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden?
Wie läßt sich bei einer Finanzierung von bestimmten Gesundheitsleistungen
außerhalb eines Pflichtleistungskatalogs der Krankenkassen eine wirtschaftliche
Leistungserbringung und sparsame Leistungsinanspruchnahme sicherstellen?
Wie können
verstärkte Anreize zur ursachenbezogenen Prävention und zu gesundem
Lebensstil in das System der gesetzlichen Krankenversicherung eingebaut werden?
Welche Grenzen stellen sich für ein zunehmend breiter gefächertes
Angebot an Vorsorgeleistungen bei Finanzierung dieser Leistungen aus Pflichtbeiträgen?
Welchen
medizinischen und gesundheitspolitischen Anforderungen sollten bestehende
und neue Diagnose- und Therapieverfahren im Rahmen der gesundheitlichen Versorgung
und der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen?
Welche
Auswirkungen wird der EG-Binnenmarkt auf das Angebot und die Inanspruchnahme
sowie die Kosten und Preise für Gesundheitsleistungen im Rahmen der gesetzlichen
Krankenversicherung haben?
Mit der Analyse der in diesem Auftrag genannten Handlungs- und Problemfelder
sollen Diskussionsgrundlagen für weitere Reformschritte im Gesundheitswesen
gelegt werden. Alle Beteiligten am Gesundheitswesen sind aufge- rufen worden,
an dieser Weiterentwicklung mitzuwirken. Das gilt vor allem für Ärzte,
Krankenkassen, Krankenhäuser, die Patienten und ihre Angehörigen,
Gesundheitsberufe, die Wissenschaft und die im Gesundheitsbereich tätigen
Organisationen und Institutionen. Es gibt keinen Zeitdruck, sondern eine große
Chance für die Verbände und alle Beteiligten, rechtzeitig und ohne
Hast zu dieser Diskussion beizutragen. Auch aus diesem Grunde wurde der Sachverständigenrat
gebeten, zunächst einen Sachstandsbericht vorzulegen.