Sachstandsbericht 1994:
Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung 2000.
Eigenverantwortung, Subsidiarität und Solidarität bei sich ändernden Rahmenbedingungen,
Baden-Baden 1994

Ministerauftrag

Anfang Januar 1993 hat der Bundesminister für Gesundheit, Horst Seehofer,  den Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen beauftragt, ein Sondergutachten über die Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung über das Jahr 2000 hinaus vorzulegen, in dem folgende Fragen einer langfristigen Ausgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung geprüft werden sollen.
 

  • Inwieweit haben die demographische Entwicklung, Veränderungen der Morbidität der Bevölkerung, der medizinische und der medizinisch-technische Fortschritt Auswirkungen auf die Inanspruchnahme und das Angebot von Gesundheitsleistungen? Wie beeinflussen diese Faktoren die Gesundheitsausgaben? Entsprechen die heutigen Angebots- und Honorarstrukturen den gewandelten Rahmenbedingungen?

  • Sind bei der solidarischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung aus weitgehend von Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufzubringenden Pflichtbeiträgen angesichts veränderter Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie sich wandelnder Lebensgewohnheiten ethisch vertretbare medizinische Prioritäten und Grenzen bei den Leistungen der Solidargemeinschaft erforderlich?

  • Inwieweit spiegelt das Lohn- und Arbeitseinkommen als Grundlage für die Beitragsbemessung die Leistungsfähigkeit der Mitglieder der Solidargemeinschaft wider? Inwieweit ist dabei auch mittelfristig noch von unterschiedlichen Voraussetzungen in den alten und den neuen Bundesländern auszugehen?

  • Welche Leistungen sind auch nach dem Jahr 2000 erforderliche Bestandteile der sozialen Krankenversicherung? Erscheint bei bestimmten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Solidarität und der Subsidiarität eine Absicherung aus gesundheits- und sozialpolitischer Sicht nicht mehr gerechtfertigt? Lassen sich andere Leistungen benennen, die neu von den Krankenkassen übernommen werden sollten?

  • Können bestimmte Gesundheitsleistungen und gesundheitliche Risiken auf freiwilliger Basis in der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden? Wie läßt sich bei einer Finanzierung von bestimmten Gesundheitsleistungen außerhalb eines Pflichtleistungskatalogs der Krankenkassen eine wirtschaftliche Leistungserbringung und sparsame Leistungsinanspruchnahme sicherstellen?

  • Wie können verstärkte Anreize zur ursachenbezogenen Prävention und zu gesundem Lebensstil in das System der gesetzlichen Krankenversicherung eingebaut werden? Welche Grenzen stellen sich für ein zunehmend breiter gefächertes Angebot an Vorsorgeleistungen bei Finanzierung dieser Leistungen aus Pflichtbeiträgen?

  • Welchen medizinischen und gesundheitspolitischen Anforderungen sollten bestehende und neue Diagnose- und Therapieverfahren im Rahmen der gesundheitlichen Versorgung und der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen?

  • Welche Auswirkungen wird der EG-Binnenmarkt auf das Angebot und die Inanspruchnahme sowie die Kosten und Preise für Gesundheitsleistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung haben?

  • Mit der Analyse der in diesem Auftrag genannten Handlungs- und Problemfelder sollen Diskussionsgrundlagen für weitere Reformschritte im Gesundheitswesen gelegt werden. Alle Beteiligten am Gesundheitswesen sind aufge- rufen worden, an dieser Weiterentwicklung mitzuwirken. Das gilt vor allem für Ärzte, Krankenkassen, Krankenhäuser, die Patienten und ihre Angehörigen, Gesundheitsberufe, die Wissenschaft und die im Gesundheitsbereich tätigen Organisationen und Institutionen. Es gibt keinen Zeitdruck, sondern eine große Chance für die Verbände und alle Beteiligten, rechtzeitig und ohne Hast zu dieser Diskussion beizutragen. Auch aus diesem Grunde wurde der Sachverständigenrat gebeten, zunächst einen Sachstandsbericht vorzulegen.