Der Bundesminister
für Gesundheit, Horst Seehofer, beauftragte am 14. Januar 1993 den Sachverständigenrat
für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen, ein Sondergutachten vorzulegen,
in dem folgende Fragen einer langfristigen Ausgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung
geprüft werden:
Der Sachverständigenrat wird gebeten, einen Sachstandsbericht im
Dezember 1993 und den Endbericht mit Empfehlungen für den Gesetzgeber
im Dezember 1994 vorzulegen.