Der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen
Pressemitteilung
„Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit“
des Gesundheitswesens in Deutschland:Sachverständigenrat legt
Gutachten vorDer Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen hat heute Bundesministerin Ulla Schmidt in Berlin zwei Bände des Gutachtens zur "Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit des Gesundheitswesens in Deutschland" übergeben. Ein dritter Band zu Problemen der Über-, Unter- und Fehlversorgung wird im Sommer 2001 folgen.
Im ersten der jetzt vorgelegten Bände mit dem Titel „Zielbildung, Prävention, Nutzerorientierung und Partizipation“ fordert der Rat eine stärkere Zielorientierung im deutschen Gesundheitswesen. Er plädiert dafür, auch in Deutschland eine breite und öffentliche Diskussion über Gesundheitsziele zu initiieren, die über die seit 25 Jahren dominierende Kostendämpfungsdebatte hinaus weist und sowohl die Präferenzen der Bevölkerung und hier insbesondere Betroffenengruppen einbezieht. Darin sieht der Rat einen wichtigen Beitrag sowohl für die Bestimmung von Bedarfsgerechtigkeit als auch für eine Erfolgsbewertung von Gesundheitsversorgung und Gesundheitspolitik.
Anhand internationaler Vergleichsdaten erhärtet sich der Befund, dass Deutschland trotz seines überdurchschnittlich hohen Ausgabenniveaus für Gesundheitsleistungen im Hinblick auf wichtige gesundheitliche Ergebnisparameter wie Lebenserwartung und verlorene Lebensjahre unter vergleichbaren Industrienationen nur eine Mittelstellung einnimmt. Auch unter Berücksichti-gung der begrenzten Aussagekraft dieser Indikatoren sieht der Rat darin nicht nur Hinweise auf erhebliche Schwächen in der Struktur und der derzeitigen Mittelallokation im deutschen Gesundheitswesen, sondern auch Ansatzpunkte für die Nutzung erheblicher Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsreserven.
Da die medizinische Versorgung im engeren Sinn nur einen beschränkten Einfluss auf Gesundheit bzw. Krankheitslast der Bevölkerung nehmen kann, fordert der Rat, Prävention als Bestandteil einer intersektoralen Gesundheitspolitik zu begreifen und umzusetzen, die auch Bildungs- und Einkommenspolitik sowie Aspekte der Arbeit, der Ernährung, des Verkehrs und der Umwelt einbezieht.
Angesichts der an die Wiedereinführung von Prävention in der Gesetzlichen Krankenversicherung (§ 20 SGB V) geknüpften hohen Erwartungen fordert der Rat eine Zielgruppenfokussierung und Qualitätssicherung in Gesundheitsförderung und Prävention, die sich an besonders gefährdeten, insbesondere sozial schwachen Zielgruppen und dafür geeigneten Settings sowie an ge-sundheitlichen Ergebnissen orientiert. Handlungsbedarf sieht der Rat auch bei präventiven Angeboten für ältere Menschen, bei denen hohe und kurzfristig zu mobilisierende präventive Potenziale vorhanden sind. Für die Umsetzung und Weiterentwicklung einer angemessenen präventiven Versorgung misst der Rat den Hausärzten eine große Bedeutung bei. Dies setzt allerdings deutlich gesteigerte Investitionen in eine auf Prävention orientierte Forschung und Ausbil-dung voraus.
Bedürfnisse und Prioritäten der Bürger, Versicherten und Patienten - und damit der Nutzer des Systems - stehen bislang nicht ausreichend im Mittelpunkt von Reformüberlegungen. Der Rat sieht wesentliche Entwicklungsziele in Verbesserungen der Kompetenz der Nutzer durch mehr sachbezogene, verlässliche Informationen und damit einer verbesserten System-Transparenz. Er empfiehlt zudem eine Ausweitung der Partizipation der Betroffenen durch mehr Informations-, Anhörungs- und Mitberatungsrechte in Entscheidungsgremien des Gesundheitswesens.Der zweite der jetzt vorgelegten Bände trägt den Titel „Qualitätsentwicklung in Medizin und Pflege“. Darin befasst sich der Rat zunächst mit der Optimierung der personellen Ressourcen in Medizin und Pflege. Im Hinblick auf die Qualität der Ausbildung in der Medizin thematisiert er insbesondere die zunehmende Bedeutung der Vermittlung von Basiskompetenzen im Umgang mit Wissen gegenüber reinen Wissensinhalten. Eine solche Entwicklung hätte weitreichende Auswirkungen, u.a. auch auf Inhalt und Handhabung von Weiterbildungskatalogen. In Anlehung an internationale Vorbilder setzt sich der Rat im Grundsatz für eine Rezertifizierung der Facharztberechtigung, d.h. für deren periodische Überprüfung, ein.
Pflegekräfte sollten nach Ansicht des Rates zukünftig ungeachtet ihrer späteren Tätigkeit in ambulanter oder stationärer Kranken-, Alten- oder Kinderpflege eine gemeinsame Erstausbildung erhalten, die sich an den neuen Erfordernissen pflegerischer Versorgung orientiert. Gleichzeitig sollte die Akademisierung der Pflege in angemessener Weise weiter forciert werden. Beide Strategien dienen dem Ziel, diesen Handlungs- und Wissensbereich zu einer eigenständigen wis-senschaftlichen Selbstüberprüfung und zu einer aktiven Teilhabe an wissenschaftlicher Evaluation und Versorgungsforschung zu befähigen. Darin sieht der Rat auch einen Beitrag zur Opti-mierung der personellen Ressourcen in der Pflege und zur weiteren Annäherung an internationale Ausbildungsstandards.
Vor dem Hintergrund öffentlich diskutierter, teilweise ernster Qualitätsdefizite nehmen Probleme des Qualitätsmanagements in der Pflege einen breiten Raum im Gutachten ein. Der Rat fodert u. a. eine objektive, transparente und unabhängige Qualitätszertifizierung von Pflegeeinrichtungen und die konsequente Umsetzung des Heimgesetzes. Die Nutzerzufriedenheit sollte eine wesentliche Dimension dieser Qualitätsbewertung sein.
Im Hinblick auf die sehr zahlreichen derzeit eingesetzten Konzepte, Methoden und Instrumente der prozess- und institutionenorientierten Qualitätssicherung in Medizin und Pflege fordert der Rat u. a. eine vermehrte und verbesserte Überprüfung der Verfahren vor und während ihres routinemäßigen Einsatzes hinsichtlich ihrer Wirkung und ihrer Kosten. Eine Voraussetzung dieser notwendigen "Qualitätssicherung der Qualitätssicherung" besteht in der weiteren Intensivierung einer qualitätsorientierten, methodisch hinreichend anspruchsvollen Versorgungsforschung durch öffentlich geförderte Projekte.In evidenz-basierten Leitlinien für ärztliche und pflegerische Leistungen sieht der Rat unverzichtbare Steuerungsinstrumente zur Sicherung und Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Versorgung. Er fordert deshalb, die bisher oft noch unbefriedigende Qualität von Leitlinien anzuheben und ihren Einsatz im Versorgungsalltag zu verbessern. Im Sinne der Kompetenzsteigerung der Patienten spricht er sich ferner für allgemeinverständliche 'Nutzerversionen' von Leitlinien aus, bei deren Entwicklung potenzielle Nutzer einbezogen werden sollten.
Deutlich mehr Aufmerksamkeit muss der Bekanntmachung, der Umsetzung und der Bewertung (Evaluation) von Leitlinien unter Alltagsbedingungen sowie der Frage des Umgangs mit Leitlinien in den 'Grauzonen' ärztlicher Entscheidungsfindung geschenkt werden.
Qualitätsmanagement in der primär- und spezialärztlichen Versorgung kann sich sich nicht auf die Verbreitung von Leitlinien beschränken, sondern muss sich verstärkt um eine erfolgreiche Umsetzung und Bewertung sonstiger Qualitätssicherungsinstrumente bemühen. Der Rat betont deshalb die Notwendigkeit einer dem Versorgungsumfeld angepassten Auswahl und Anwendung weiterer qualitätssichernder Maßnahmen. Er hält ferner eine weitere Verbesserung der bisher oft noch mangelhaften Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Professionen, Institutionen und Sektoren im Qualitätsmanagement für notwendig. Auch die Patient-Arzt-Beziehung selbst sollte verstärkt Gegenstand des Qualitätsmanagements werden.
Die Ergebnisse der Qualitätssicherung sowohl für pflegerische als auch für medizinische Einrichtungen und Verfahren sollten nach Ansicht des Rates – z. B. durch obligatorische Leistungsberichte – veröffentlicht werden. Er sieht darin entscheidende Anreize für mehr Wettbewerb um Qualität im Gesundheitswesen. Dieses Anliegen sollte bei der derzeit in Vorbereitung befindlichen Gesetzgebung zur Verbesserung der Datentransparenz in der gesetzlichen Krankenversicherung in geeigneter Weise berücksichtigt werden.
Der Rat begrüßt im Grundsatz die Neuordnung der Krankenhausvergütung durch eine bundesweit einheitliche und diagnosebezogene Vergütungsregelung auf der Basis von Fallpauschalen (diagnosis related groups; DRGs). Er sieht darin ein Potenzial für eine effizientere Versorgung im stationären Bereich.
Zugleich weist der Rat aber auch auf die Gefahr von Fehlenanreizen durch starken Kostendruck hin, die zu unerwünschten Verlagerungen der Behandlung, Qualitätsminderungen und Patientenselektionen führen können. In diesem Kontext verweist er auf internationale Erfahrungen, wonach es aufgrund des zu erwartenden Rückgangs der Krankenhausverweildauern zu deutlichen Mehrbelastungen der ambulanten und stationären, ärztlichen und pflegerischen Nachsorgestrukturen kommen kann. Der Rat fordert daher, zeitgleich mit der Einführung der DRGs eine flächendeckende und transparente Qualitätssicherung in den Krankenhäusern in Deutschland verbindlich zu machen und die Nachsorgestrukturen rechtzeitig den zu erwartenden Mehrbelastungen anzupassen.
Darüber hinaus spricht sich der Rat dafür aus, die durch den Gesetz- und Verordnungsgeber vorgegebene sehr enge Zeitschiene zur Einführung des neuen Systems mit dem Ziel einer erfolgreichen Implementation zu entzerren.
Bonn/Berlin, den 20.3.01
Die Kurzfassung des Gutachtens kann bei der Geschäftsstelle des Sachverständigenrates im Bundesministerium für Gesundheit angefordert oder als elektronische Publikation auf der Website des SVR unter www.svr-gesundheit.de im PDF-Format abgerufen werden.