Der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen

 

Statement

des Vorsitzenden des Sachverständigenrates

der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen, Prof. Dr. Friedrich W. Schwartz

anlässlich der Vorstellung

der beiden ersten Gutachtenbände des Jahresgutachtens 2000/2001

mit Gesundheitsministerin Ulla Schmidt,

20. März 2001, Berlin (Bundespressekonferenz)


Zunächst ein Wort zum gesetzlichen Auftrag des Rates. Dieser hat der Bundesregierung und der Konzertierten Aktion seit 1985 jährlich medizinische und ökonomische Orientierungsdaten zu liefern. Er hat durch das Gesundheitsreformgesetz der rotgrünen Koalition vom Januar 2000 eine Aufwertung erfahren. Er soll erstmals in diesem Jahr und dann alle zwei Jahre seine Gutachten nicht nur der Bundesgesundheitsministerin und den anderen Mitgliedern der Konzertierten Aktion, sondern dem Bundestag und dem Bundesrat vorlegen. Er wird den heute der Presse vorgestellten ersten (zweibändigen) Gutachtenteil am 28. März 2001 dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages präsentieren.

Zu zentralen Aussagen des heute vorgestellten, v. a. grundsätzliche Strukturprobleme des deutschen Gesundheitswesens ansprechenden Teilgutachtens:

Das deutsche Gesundheitswesen leistet nicht, was es leisten könnte. Es hat zu wenig Zielorienterung, Patientenorientierung und Qualitätsorientierung. (Diese Feststellungen beziehen sich nicht nur auf den von der gesetzlichen Krankenversicherung finanzierten Teil des Gesundheitswesens.)

Im Einzelnen hebt der Rat in seinem Gutachten hervor:

Das deutsche Gesundheitswesen braucht nach 25 Jahren dominierender Kostendämpfungsdebatte eine verstärkte Orientierung an inhaltlichen Gesundheitszielen. Diese sollten sich an den Bedürfnissen von Patienten und Bürgern orientieren. Sie sollten die immer noch auf breiter Front sowohl in Arztpraxen wie in der Politik vernachlässigte Prävention in Kindheit, Schulen, bis ins fortgeschrittene Erwachsenenalter nachhaltig ausbauen.

Diese Neuorientierung ist um so notwendiger als Deutschland im internationalen Vergleich führender Industrieländer zwar eine Spitzenposition bei den Gesundheitsausgaben einnimmt, aber nur unterdurchschnittliche bis durchschnittliche Werte bei Lebenserwartung bzw. verlorenen Lebensjahren einnimmt.

Es fehlt unserem Gesundheitswesen an Patientenorientierung, insbesondere einer konsequenten Orientierung an dem Bedarf chronisch Kranker.

Der Rat empfiehlt mehr Transparenz, Information und Flexibilität im System. Er empfiehlt, Betroffenengruppen verstärkt in die Entscheidungen der Gremien der Selbstverwaltung einzubeziehen durch mehr Informations-, Anhörungs-, und Mitberatungsrechte (z. B. bei Richtlinienentscheidungen der sog. Bundesausschüsse, der Hilfsmittelversorgung der Kassen und bei wichtigen strukturbestimmenden Versorgungsverträgen).

Der Rat hält mehr Qualitätsorientierung im deutschen Gesundheitswesen für notwendig.

Im Einzelnen verlangt er obligatorische Qualitätsberichte mit Veröffentlichungspflicht für medizinische und pflegerische Einrichtungen. Der Rat hält den Ausbau von evidenzbasierter Medizin und Pflege durch Leitlinien für unverzichtbar (ähnlich wie der in der Vorwoche präsentierte Bericht des Instituts of Medicine in Washington), damit nicht weiterhin mehr als 10 Jahre vergehen, bis medizinische und pflegerische Wissensfortschritte in die Praxis umgesetzt werden.

Angesichts der Geschwindigkeit der medizinischen Wissensveränderung, spricht sich der Rat für eine sog. "Rezertifizierung" der Facharztberechtigung aus, d. h. für deren periodische Überprüfung.

Für die Krankenhäuser empfiehlt der Rat, parallel zu den neuen DRG-Vergütungen obligatorische Qualitätsstandards umzusetzen und bei der Kalkulation der DRG-Preise zu berücksichtigen. Im gleichen Zusammenhang fordert der Rat den baldigen Ausbau ambulanter, stationärer und pflegerischer Nachsorgestrukturen, um auf die zu erwartenden erheblichen Verkürzungen der Krankenhaus-Liegezeiten von Patienten ab 2003 rechtzeitig vorbereitet zu sein.

Der Rat wird im Sommer 2001 seinen zweiten Gutachtenteil mit Detail-Kommentaren zu Über-, Unter- und Fehlversorgung bei wichtigen Krankheitsgruppen und Versorgungsbereichen vorlegen.

Der heute vorgelegte erste zweibändige Gutachtenteil umfasst ca. 700 Seiten, die Kurzfassung knapp 100 Seiten. Beide liegen aus. Ebenso eine Pressemitteilung des Rates mit Kommentaren zu wichtigen Einzelthemen des heutigen Gutachtens. Die Kurzfassung ist sofort auch über Internet verfügbar (www.svr-gesundheit.de). Die Langfassung wird auf Anforderung versandt. Wie in den Vorjahren folgt eine Buchfassung etwa Mitte des Jahres.