Aufgaben des Rates

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege (SVR) hat die Aufgabe, in der Regel jährlich ein Gutachten zu erstellen und in diesem Rahmen

  • die Entwicklung in der gesundheitlichen Versorgung und Pflege mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu analysieren,
  • unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen und vorhandenen Wirtschaftlichkeitsreserven Prioritäten für den Abbau von Versorgungsdefiziten und bestehenden Überversorgungen zu entwickeln,
  • Vorschläge für medizinische und ökonomische Orientierungsdaten vorzulegen, sowie
  • Möglichkeiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufzuzeigen.

Die Gutachten werden dem Bundesministerium für Gesundheit oder - im Falle des Sondergutachtens 1995 - dem Bundespräsidenten übergeben und den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes vorgelegt. Bisher sind 22 Gutachten erschienen (Stand Mai 2023). Eine Reihe von Vorschlägen und Empfehlungen sind von der Gesundheitspolitik aufgegriffen worden, z.B. die Kassenwahlfreiheit, die Einführung eines Risikostrukturausgleichs, die Förderung der ambulanten Pflege durch die Steigerung der Leistungsstufen und eine Dynamisierung der Leistungen, die Verbesserung der Versorgung Dementer oder der Ausbau von Präventions- und Rehabilitationsleistungen.

Der Sachverständigenrat wurde 1985 als "Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen" geschaffen, um die Konzertierte Aktion, ein Gremium aus Vertretern der an der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung Beteiligten, in ihrer Arbeit zu unterstützen und ihr neue Impulse zu verleihen. Berufen wurde der Sachverständigenrat erstmals am 19. Dezember 1985 durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, dessen Ressort seinerzeit auch den Gesundheitsbereich umfaßte, unter Beteiligung der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen. Seit dem Jahre 1991 werden die Mitglieder des Rates vom Bundesminister für Gesundheit für eine begrenzte Dauer berufen. Der Rat ist interdisziplinär besetzt.

Mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) zum 1. Januar 2004 und der damit verbundenen Abschaffung der Konzertierten Aktion wurde der "Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen" umbenannt in "Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen". Der jetzige Sachverständigenrat wurde von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach zum 1. Februar 2023 berufen. Das Gremium umfaßt sieben Mitglieder.

Im Rahmen des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG) wurde Ende 2022 durch Änderung des § 142 SGB V explizit klargestellt, dass der SVR auch für die Begutachtung der Entwicklung in der Pflege zuständig ist. Sein Name wurde dementsprechend in "Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege" geändert. Der Gutachtenrhythmus wurde auf "in der Regel" zwölf Monate festgelegt.

Zur Gesetzeslage siehe § 142 SGB V